Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)
Für Beamte und Anwärter: echte DU-Klausel statt Versorgungslücke.
- Speziell für Beamte und Anwärter
- Anerkennung ohne Nachprüfung
- Schutz schon in der Anwärterzeit
Unabhängig · kostenlos · unverbindlich
0 Jahre
Dienstzeit, bevor überhaupt ein Ruhegehaltsanspruch entsteht
0 €
Absicherung für viele Anwärter ohne eigene DU-Police
0 Klausel
Die echte DU-Klausel entscheidet über den Leistungsfall
Beamte haben eine Besonderheit: Für sie gilt nicht die Berufsunfähigkeit, sondern die Dienstunfähigkeit. Wer als Beamter dienstunfähig wird, wird in den Ruhestand versetzt, aber die Versorgung ist gerade in jungen Jahren oft erschreckend niedrig. Genau hier setzt die DU-Versicherung an.
Eine normale BU allein reicht für Beamte nicht: Sie erkennt die beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit nicht automatisch an. Deshalb braucht es einen Tarif mit echter Dienstunfähigkeitsklausel.
Warum Beamte besonders aufpassen müssen
- 01Beamtenanwärter haben in den ersten Jahren praktisch keinen gesetzlichen Schutz bei Dienstunfähigkeit
- 02Erst nach 5 Jahren Dienstzeit entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt: vorher droht die Entlassung ohne Versorgung
- 03Auch danach ist das Ruhegehalt in jungen Jahren sehr niedrig
- 04Eine reine BU ohne DU-Klausel schützt Beamte nicht zuverlässig
Was ein guter DU-Tarif leisten muss
Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Die Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn wird ohne eigene Prüfung anerkannt
Schutz auch bei Entlassung in der Anwärterzeit
Nachversicherungsgarantie bei Verbeamtung, Beförderung oder Familienzuwachs
Verzicht auf abstrakte Verweisung: wie bei der BU
Was du wissen solltest
- 01Für Beamtenanwärter und junge Beamte ist die DU eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt
- 02Je früher, desto günstiger und einfacher: vor der Verbeamtung sind die Gesundheitsfragen oft leichter
- 03Es gibt große Qualitätsunterschiede bei der DU-Klausel: hier lohnt sich echte Beratung
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Jana (24, Lehramtsanwärterin) denkt, als angehende Beamtin sei sie automatisch abgesichert. Stimmt nicht: In der Anwärterzeit hätte sie bei Dienstunfähigkeit kaum Anspruch auf Versorgung. Sie schließt eine DU-Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ab. Nicht lange danach zwingt sie eine schwere Angststörung aus dem Schuldienst. Der Dienstherr stellt Dienstunfähigkeit fest, ihre Versicherung zahlt die vereinbarte Rente, ohne eigene Nachprüfung.
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